Für den Hunde Gassiservice von Skadi Wiebiralski – Bunt-a-Hund nachfolgend Dogwalker genannt gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Im Sinne $833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch – Haftung des Tierhalters) bleibt der Halter der Eigentümer während der Betreuungszeit.
- Der Hundehalter versichert nach den gesetzlichen Bestimmungen, das der Hund haftpflichtversichert, steuerlich angemeldet und gechipt ist. Ein Versicherungsnachweis, sowie eine Vorlage des Impfpasses ist zwingend erforderlich.
- Ebenso versichert der Halter, dass der Hund schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist.
- Der Hundehalter ist verpflichtet dem Dogwalker umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn sein Hund unter Ungezieferbefall oder einer ansteckenden Krankheit leidet. Tut er dies nicht, muss er für eventuelle Kosten, wie z.B. Behandlung anderer Hunde aus der Gruppe, sowie eine Intensivreinigung des Transportfahrzeuges aufkommen.
- Grundsätzlich hat der Hundehalter den Dogwalker über sämtliche Besonderheiten zu informieren, wie z.B. Läufigkeit, Verhaltensauffälligkeiten oder eventuelle Krankheiten. Tut er dies nicht, haftet der Besitzer für alle in diesem Kontex stehenden Schäden und Kosten.
- Läufige Hündinen werden im Gruppenauslauf prinzipiell nicht mitgenommen. Ein Einzelauslauf ist im V.I.D.-Service dennoch möglich. Wird die Läufigkeit einer Hündin vom Halter nicht rechtzeitig erkannt und dem Dogwalker mitgeteilt, so übernimmt der Dogwalker im Falle eines Deckungsaktes und den daraus resultierenden Folgen keine Haftung.
- Sollte der Dogwalker eine tierärztliche Behandlung des Hundes für notwenig erachten, so stimmt der Hundebesitzer bereits im Vorfeld zu, für die eventuell entstehenden Kosten vollständig aufzukommen. Die Wahl des Tierarztes liegt beim Dogwalker.
- Der Tierhalter haftet allein für eventuelle Schäden beim Dogwalker, die der Hund anrichtet. Dazu zählen z.B. zerbissene oder zerkratzte Autoinnenausstattungsteile oder der Lack, usw..
- Schäden oder Verletzungen, z.B. durch aggressives Verhalten, usw., die nachweislich ausschließlich von diesen Hund an einem Menschen, anderen Hunden oder Tieren angerichtet wurden und durch den Dogwalker oder anderer Zeugen zweifelsfrei belegt werden können, so übernimmt der Dogwalker keine Haftung für den Vorfall, sondern reicht diese an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter. In solch extremen Fällen ist der Hund unverzüglich abzuholen. Für eventuelle Mehraufwendungen haftet der Besitzer. Ein Fortführen des regulären Auslaufs in der Gruppe ist dann nicht mehr möglich. Ein Sonderkündigungsrecht wird ausgeschlossen, insofern der Dogwalker dem Besitzer ein V.I.D. Einzelgassi-Service zu ggf. vom Dogwalker geänderten Zeiten, anbieten kann. Die zusätzlichen Kosten für den V.I.D.-Service hat der Besitzer zu tragen. Nutzt der Besitzer diese Option nicht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für nicht erbrachte Dienstleistung und es gilt die reguläre Kündigungsfrist.
- Der Dogwalker verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport zu beachten.
- Der Dogwalker übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Hundes während des Auslaufs, die beim Spazierengehen, Spielen, Toben und grobes Gerangel mit Tieren jeglicher Art im Auslauf nicht auszuschließen sind.
- Der Dogwalker wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte dennoch ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt. Gegebenenfalls wird auch die Polizei benachrichtigt. Die örtlichen Tierheime werden ebenfalls informiert und die Suche nach dem Hund wird aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
- Wird der Hund ohne Beisein des Halters geholt oder gebracht, muss dem Dogwalker ggf. ein Schlüssel übergeben werden um dem Hund den Zugang zu seiner Unterbringung zu gewährleisten. Sollte der Dogwalker den Schlüssel verlieren, kommt er für den Schaden auf. Für Schäden durch den Hund oder Entlaufen des Hundes haftet der Dogwalker allerdings nicht, wenn der Hund ohne Beisein des Besitzers übernommen oder übergeben wird.
- Wünscht der Hundehalter eine Medikamentenvergabe am Hund, so hat die genaue Dosierung unter Angabe des Medikamentes schriftlich zu erfolgen. Die Vergabe von Medikamenten erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewehrleistung.
- Während des Auslaufs werden üblicherweise “Hundeleckerlis” verteilt. Hat ein Hund eine Futterunverträglichkeit oder wünscht ein Hundehalter keine Vergabe von “Hundeleckerlis” muß dies dem Dogwalker mitgeteilt werden.
- Bei Buchung eines Termins oder Abos ist eine Vorauszahlung vorausgesetzt. Andere Zahlungsmöglichkeiten können in schriftlicher Form abgestimmt werden.
- Die Monatsabos haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Bei den Monatsabos ist zu berücksichtigen das es sich um einen Festpreis handelt, welcher folgende Rückerstattungen für nicht genutzte Tage ausschließt: Krankheit des Dogwalker, Feiertage, aufs Jahr gerechnet 30 Tage Urlaub, sowie eventuelle technische Defekte am Dogwalker Fahrzeug, sowie unvorhersehbarer Witterungsverhältnisse, die einen Auslauf nicht möglich machen.
- Zu den extremen Witterungsverhältnissen zählen z.B. Blitzeis, Starkregen und Gewitter, Schneestürme, sowie extreme Hitze. Der Dogwalker entscheided morgens, soweit möglich, ob die Witterungsverhältnisse einen Auslauf zulassen und wird den Hundehalter schnellstmöglich über einen Ausfall des Services informieren.
- Die Mitteilung von Terminabsagen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird der Dogwalker in der Regel telefonisch oder per Whatsapp vornehmen. Eventuelle entstandene Aufwandsentschädigungen oder sonstige entstandene Mehrkosten werden nicht vom Dogwalker übernommen.
- Eine kundenseitige Terminabsage muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin stattfinden. Eine Ausnahme bildet nachweislich die Läufigkeitsfeststellung oder eine Erkrankung des Hundes. Wird die Frist nicht eingehalten, behält sich der Dogwalker das Recht vor, den vollen Betrag der Dienstleistung einzubehalten. Die maximale Rückerstattung beträgt 20% des Gesamtbetrages des gebuchten Zeitraums.
- Der Hundehalter erklärt sich damit Einverstanden, dass die Kommunikation zwischen ihm und dem Dogwalker telefonisch oder per Whatsapp (soweit vorhanden) erfolgt. Wünscht der Hundehalter diese Art der Kommunkation nicht, hat der Hundehalter das Recht diesem zu widersprechen und muss einen anderen Kommunikationsweg nennen, wie er auch im Notfall zu erreichen ist.
- Während der Betreuungszeit erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, das der Dogwalker Fotos und Videos von dem Hund macht. Diese Aufnahmen darf der Dogwalker verwenden, um diese auf seiner Homepage, sowie auf diversen Social-Media-Plattformen wie z.B. Facebook, Instagram, usw. zu veröffentlichen. Ebenso dürfen die Aufnahmen zu eigenen Werbezwecken oder Zeitungsartikel verwendet werden.
- Der Halter versichert, dass er über eventuelle Risiken des Dogwalkings und der Hundebetreuung in Gruppenhaltung ausführlich aufgeklärt wurde. Er wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich sein Hund in Gemeinschaft mit Artgenossen (angeleint und unangeleint) im freien Gelände bewegt. Die Art der Unterbringung liegt im Ermessen des Halters und erfolgt auf sein eigenes Risiko.
- Der Halter hat die DSGVO gelesen und akzeptiert diese.
- Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Für den Kleintier-Service von Skadi Wiebiralski – Bunt-a-Hund nachfolgend Dogwalker genannt gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Im Sinne $833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch – Haftung des Tierhalters) bleibt der Halter der Eigentümer während der Betreuungszeit.
- Der Kleintierhalter versichert nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass das Tier, soweit vorgeschrieben, haftpflichtversichert, angemeldet und gechipt ist.
- Ebenso versichert der Halter, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist.
- Grundsätzlich hat der Tierhalter den Dogwalker über sämtliche Besonderheiten zu informieren, wie z.B. Läufigkeit, Verhaltensauffälligkeiten oder eventuelle Krankheiten. Tut er dies nicht, haftet der Besitzer für alle in diesem Kontext stehenden Schäden und Kosten.
- Sollte der Dogwalker eine tierärztliche Behandlung des Tieres für notwendig erachten, so stimmt der Besitzer bereits im Vorfeld zu, für die eventuell entstehenden Kosten vollständig aufzukommen. Die Wahl des Tierarztes liegt beim Dogwalker.
- Schäden oder Verletzungen, z.B. durch aggressives Verhalten, usw., die nachweislich ausschließlich von diesen Tier an einem Menschen oder anderen Tieren angerichtet wurden und durch den Dogwalker oder anderer Zeugen zweifelsfrei belegt werden können, so übernimmt der Dogwalker keine Haftung für den Vorfall, sondern reicht diese an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter. Eine weitere Betreuung ist in solch extremen Fällen eventuell nicht möglich. Für eventuelle Mehraufwendungen haftet der Halter. Ein Anspruch auf Rückzahlung für nicht erbrachte Dienstleistung besteht nicht.
- Der Dogwalker verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht zu halten bzw. zu betreuen und das Tierschutzgesetz, sowie ggf. die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport zu beachten.
- Der Dogwalker übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Tieres, die beim Spazierengehen, Spielen, Toben und grobes Gerangel mit Tieren jeglicher Art nicht auszuschließen sind.
- Der Dogwalker wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihr Tier Obacht geben. Sollte dennoch ein Tier entweichen, wird der Besitzer des Tieres unverzüglich benachrichtigt. Gegebenenfalls wird auch die Polizei benachrichtigt. Die örtlichen Tierheime werden ebenfalls informiert und die Suche nach dem Tier wird aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Tieres, sowie Schäden die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
- Wird ein Tier ohne Beisein des Halters betreut, muss dem Dogwalker ggf. ein Schlüssel übergeben werden. Sollte der Dogwalker den Schlüssel verlieren, kommt er für den Schaden auf. Für Schäden durch das Tier oder Entlaufen des Tieres und dessen Folgen haftet der Dogwalker allerdings nicht.
- Wünscht der Tierhalter eine Medikamentenvergabe, so hat die genaue Dosierung unter Angabe des Medikamentes schriftlich zu erfolgen. Die Vergabe von Medikamenten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewehrleistung.
- Hat ein Tier eine Futterunverträglichkeit oder wünscht ein Tierhalter keine Vergabe von “Leckerlis” muss dies dem Dogwalker mitgeteilt werden.
- Bei Buchung eines Termins oder Abos ist eine Vorauszahlung vorausgesetzt. Andere Zahlungsmöglichkeiten können in schriftlicher Form abgestimmt werden.
- Da es sich bei der Betreuung um einen Festpreis handelt, werden folgende Rückerstattungen für nicht genutzte Tage ausgeschlossen: Krankheit des Dogwalker, Feiertage, aufs Jahr gerechnet 30 Tage Urlaub, sowie eventuelle technische Defekte am Dogwalker Fahrzeug, sowie unvorhersehbarer Witterungsverhältnisse, die eine Betreuung nicht möglich machen.
- Zu den extremen Witterungsverhältnissen zählen z.B. Blitzeis, Starkregen und Gewitter und Schneestürme. Der Dogwalker entscheidet morgens, soweit möglich, ob die Witterungsverhältnisse eine Betreuung zulassen und wird den Tierhalter schnellstmöglich über einen Ausfall des Services informieren.
- Die Mitteilung von Terminabsagen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird der Dogwalker in der Regel telefonisch oder per Whatsapp vornehmen. Eventuelle entstandene Aufwandsentschädigungen oder sonstige entstandene Mehrkosten werden nicht vom Dogwalker übernommen.
- Eine kundenseitige Terminabsage muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin stattfinden. Eine Ausnahme bildet eine Erkrankung des Tieres. Wird die Frist nicht eingehalten, behält sich der Dogwalker das Recht vor, den vollen Betrag der Dienstleistung einzubehalten. Die maximale Rückerstattung beträgt 20% des Gesamtbetrages des gebuchten Zeitraums.
- Der Tierhalter erklärt sich damit Einverstanden, dass die Kommunikation zwischen ihm und dem Dogwalker telefonisch oder per Whatsapp (soweit vorhanden) erfolgt. Wünscht der Hundehalter diese Art der Kommunikation nicht, hat der Kleintierhalter das Recht diesem zu widersprechen und muss einen anderen Kommunikationsweg nennen, wie er auch im Notfall zu erreichen ist.
- Während der Betreuungszeit erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass der Dogwalker Fotos und Videos von dem Tier macht. Diese Aufnahmen darf der Dogwalker verwenden, um diese auf seiner Homepage, sowie auf diversen Social-Media-Plattformen wie z.B. Facebook, Instagram, usw. zu veröffentlichen. Ebenso dürfen die Aufnahmen zu eigenen Werbezwecken oder Zeitungsartikel verwendet werden.
- Der Halter versichert, dass er über eventuelle Risiken der Kleintierbetreuung ausführlich aufgeklärt wurde. Die Art der Unterbringung liegt im Ermessen des Halters und erfolgt auf sein eigenes Risiko.
- Der Halter hat die DSGVO gelesen und akzeptiert diese.
- Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Änderungen und/ oder Ergänzungen sind unverzüglich mitzuteilen und bedürfen der Schriftform.
* Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche, weibliche und diverse Form alternierend verwendet.
Stand: 05.12.2023
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